9. Entwicklungskonzept Das Entwicklungskonzept eine Leitidee wie Mängel beseitigt werden und die Potenziale ausgeschöpft werden könnten.
Erläuterungstext
Grobanalyse Baustetten für den Förderantrag beim ELR
Plan Nr. 3: Eigentumsverhältnisse
Das Planungsgebiet weist insgesamt nur zwei verschiedenen Arten von Eigentumsverhältnissen auf: Privates Eigentum und kommunales Eigentum. Kirchliche Eigentümer hinsichtlich der Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches liegen also nicht vor.
Die Grundstücke des Planungsgebietes sind fast ausschließlich im privaten Besitz. Insgesamt sind es 184 der insgesamt 196 Grundstücke.
Das kommunale Eigentum spiegelt sich vorwiegend in den ansässigen Straßen, der Rottum und deren begleitenden Fusswegen wieder.
Die Straßen und Gehwege befinden sich ausschließlich im kommunalen Besitz.
Vereinzelt befinden sich die 12 kommunalen Grundstücke verstreut im Planungsgebiet.
Diese setzen sich zusammen aus den Grundstücken 20, 20/1, 477, 25, 58, 59, 59/1, 98/3, 93, 120, 48 und 48/1.
Das Grundstück 20 ist das des Rathauses im Osten, 20/1 und 477 befinden sich angrenzend an dieses. Die Grundstücke 25, 58, 59 und 59/1 sind im nördlichen Bereich, ebenfalls angrenzend an die Rottum. Die Grundstücke 98/3, 93 und 120 verteilen sich beidseitig der Hauptstraße. An der Brücke zur Gerberstraße befinden sich die letzten Grundstücke 48 und 48/1.