9. Entwicklungskonzept Das Entwicklungskonzept eine Leitidee wie Mängel beseitigt werden und die Potenziale ausgeschöpft werden könnten.
Erläuterungstext
Grobanalyse Baustetten für den Förderantrag beim ELR
Plan Nr. 2: Abgrenzung
Das Planungsgebiet wird durch die Rottum, dem ortsansässigen Fluss, in zwei Teilbereiche - West- und Ostseite.
Im westlichen Teilbereich befindet sich die Hauptstraße (L265), welche zusammen mit der B30 die überörtliche Anbindung Baustettens darstellt. Im Westen erstreckt sich der Geltungsbereich größtenteils bis hinter die westliche an die hauptstraße angrenzenden grundstücke. Nach Süden hin schließt der Geltungsbereich mit der Straße Hinterdorf bzw. den im Süden angrenzenden Grundstücken ab, im Norden mit der Bebauung an der Straße "Joachimsgarten".
Im östlichen Teilbereich erstreckt sich der Geltungsbereich bis kurz vor der katholischen Kirche "Sankt Ulrich" und geht von dort aus nahezu senkrecht Richtung Süden weiter bis auf Höhe der südlichen Gemarkung des Grundstücks der Mälzerei Zimmermann.
Im nordöstlichen Bereich erstreckt sich das Planungsgebiet bis hin zur Neidhardtstraße inklusive der im Norden angrenzenden Grundstücke, teilweise auch zweiter Reihe.
Hier besteht über die Laupheimer Straße eine Anbindung an die Kernstadt Laupheims. Insgesamt hat das Planungsgebiet eine Flächengröße von ca. 28,7 ha, beinhaltet 196 Grundstücke und 438 Gebäude und ist vorwiegend parzellenscharf.